Ein schwerer Rückschlag für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung
Nach mehrfachen Vertagungen des Verwaltungsvorschlags (33109/2023), wonach ein Grundstücksverkauf zum Höchstgebot an einen privaten Großinvestor erfolgen soll, haben nun GRÜNE, CDU, SPD und FDP im Stadtentwicklungsausschuss am 20. Juni 2024 diesem Bieterverfahren ohne jegliche Änderung zugestimmt und damit den rechtlich möglichen Direkterwerb durch die Stadt Köln eine Absage erteilt. Die größte Fläche im Otto-Langen-Areal von 4,6 ha ist im Landeseigentum. Der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier hatte 2023 erfolgreich auf eine Änderung des NRW-Haushaltgesetzes (HHG § 15) hingewirkt, so dass ein Direkterwerb des Landesgrundstücks an die Stadt Köln möglich ist.
Folgenschwerer Rückschlag
Welche negativen Auswirkungen dieser Beschluss hat, ist in der Pressemitteilung des Initiativkreises Otto-Langen-Quartier genauer dargestellt.
Was bisher geschah
NRW-Bauministerin Scharrenbach hat den Direkterwerb zurückgewiesen, weil dem „Verwaltungsvorschriften zu § 15 Absatz 3 HHG“ entgegenstünden. Dies ist aber falsch. So ist Soziales Wohnen mit Mischnutzungen möglich. Im Alternativkonzept des Initiativkreises soll zu 100% öffentlich gefördertes Wohnen entstehen, u.a. mit Angeboten für Studierende und integrative Wohnformen.
Mitte 2021 hat Planungsdezernent Greitemann eine Vereinbarung mit der damaligen CDU/FDP-Landesregierung für ein „Verkaufsverfahren in einem europaweiten Bieterverfahren an den Höchstbietenden“ (Preiswettbewerb) vorgestellt, dem politisch nicht widersprochen wurde. Fakt ist auch, dass der Stadtentwicklungsausschuss keinen Vorgabenbeschluss mit einem gemeinwohlorientierten Nutzungskonzept in Auftrag gegeben hatte. Auch damit begründet die Ministerin ihre Ablehnung. Die nun am 20.06. beschlossenen Vorgaben zielen nun nicht auf eine gemeinwohlorientierte Planung, sondern auf eine an hohe Renditen ausgerichtete Planung eines Privatinvestors, der die Gesamtentwicklung in die Hand nehmen wird.
Politische Bankrotterklärung
Die größte Fraktion im Rat, die Grünen, behauptet, dass bei einem Verkauf an einen Großinvestor, der Rat mit dem besonderen Vorkaufsrecht das Grundstück erwerben könnte. In diesem Fall müsste die Stadt aber den zwischen Land und Investor vereinbarten sehr hohen Kaufpreis zahlen. Zudem würde der Investor den Vorkaufsanspruch rechtlich abwenden (§ 27 Abs. 1 BauGB). Denn nur sofern der Käufer die festgelegten städtebaulichen Ziele nicht erfüllen möchte, könnte die Stadt kaufen. Warum sollte der Investor dies tun, da er doch vorher seine Ziele in die Planung einbringen konnte. Dies sieht aber das Verfahren vor. Die Anwendung des Vorkaufsrechts ist somit rechtlich chancenlos.
Die Stadt hat als hoheitlicher Planungsträger eine sehr starke Stellung gegenüber dem Land NRW. Doch die Ratsmehrheit verzichtet darauf, diese Stärke – auch im Rahmen von Kaufverhandlungen mit dem Land NRW – zu nutzen und die Verwaltung dafür in die Pflicht zu nehmen. Die Quartiersentwicklung könnte eine kommunale Entwicklungsgesellschaft übernehmen. Dieser Weg sei zu kompliziert und angeblich finanziell risikoreich, heißt es. Damit lehnte die grün-schwarze „Gestaltungsmehrheit“ eine kommunal gesteuerte Stadtentwicklung ab, ohne dies überhaupt sachlich zu begründen. Letztlich ist diese Entscheidung eine Bankrotterklärung der Kölner Ratspolitik.
Das Ziel einer am Gemeinwohl orientierten behutsamen Stadtentwicklung aus dem Bestand gibt der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier nicht auf, obwohl die Chancen erheblich reduziert sind und eine nachträgliche Kurskorrektur überwiegend von externen Faktoren im Verlauf des Bieterverfahrens abhängen wird.