Bauministerin Scharrenbach hat den vom Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 01.02.2024 beantragten Direkterwerb des Landesgrundstücks im Otto-Langen-Areal in einem dünnen Schreiben an die Stadt Köln strikt zurückgewiesen. Ihr Verweis auf „Verwaltungsvorschriften zu § 15 Absatz 3 HHG“ ist nicht einmal belegt. Eine Ablehnung ist auch nicht ableitbar. Soziales Wohnen mit Mischnutzungen sind möglich. Die Ministerin hat nicht einmal ein Gesprächsangebot an die Stadt Köln gerichtet. Das ist ein Affront gegenüber Rat und Verwaltung der größten Stadt in NRW!
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