Stellungnahme zur Notwendigkeit der Zwischennutzung im Otto-Langen-Areal
Seit Anfang 2022 befindet sich das frühere KHD-Sozial- und Verwaltungsgebäude an der Deutz- Mülheimer-Straße im Eigentum der Stadt Köln. Der Erwerb des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes erfolgte durch Nutzung des besonderen Vorkaufsrechts aufgrund der am 26. März 2020 vom Rat beschlossenen Vorkaufsrechtssatzung für das gesamte Otto-Langen-Quartier. Die größere Fläche des Areals ist im Eigentum des Landes NRW (NRW.URBAN).
Seit März 2021 wird das frühere KHD-Gebäude nicht mehr genutzt und steht leer. Infolgedessen verwahrlost das Gebäude zusehends. Durch Einbrüche, Diebstahl und Vandalismus wurde bereits erheblicher Schaden verursacht. Die technische Infrastruktur ist dadurch weitgehend zerstört.
Allein schon um den weiteren Verfall dieses bedeutenden industriellen Denkmals zu stoppen, wäre eine kurzfristige Nutzung sinnvoll und notwendig.
Das städtebauliche Verfahren zur Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers liegt faktisch seit der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Oktober 2021 still. Weder hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss eine Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung noch einen überarbeiteten Vorgabenbeschluss für das weitere B-Plan-Verfahren vorgelegt.
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