Die Verwaltung schlägt dem Stadtentwicklungsausschuss mit der Beschlussvorlage 3310/2023 vom 03.11.23 vor, dem vom den Landesbehörden geplanten EU-weiten Bieterverfahren zum Verkauf des Landesgrundstücks an einen privaten Großinvestor zuzustimmen. Dabei zählt letztlich nur der Höchstpreis als entscheidendes Vergabekriterium. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages soll das Bebauungsplanverfahren mit dem Großinvestor fortgesetzt werden. Faktisch bestimmt somit der Investor maßgeb- lich über die Entwicklung des gesamten Areals. In der insgesamt 199 Seiten umfas- senden Beschlussvorlage mit 9 Anlagen sollen die Voraussetzungen für eine investorengetriebenes Vorgehen geschaffen werden. Eine gemeinwohlorientierte Entwicklung bleibt dabei auf der Strecke. Solcher Nutzungen werden in eine Nische abgedrängt.
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