Der Direkterwerb des Landesgrundstücks ist rechtlich und faktisch möglich
Der Initiativkreis Otto-Langen-Quartier (IK OLQ) hatte zu Jahresbeginn an die Grünen im Landtag den Vorschlag gerichtet, durch eine Änderung des Haushaltgesetzes (HHG §15) die Basis für einen Direkterwerb des Landesgrundstücks durch die Stadt Köln zu schaffen. Un- ser Vorschlag fiel auf fruchtbaren Boden. Die Grünen im Landtag ergriffen die Initiative für einen Änderungsantrag.Der Landtag hat nun im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2024 die Regelung rechtlich präzisiert, dass Landesgrundstücke von den Kommunen unter bestimm- ten Voraussetzungen direkt erworben werden können. Somit ist nun auch der Direkterwerb des etwa 5 ha großen Landesgrundstücks durch die Stadt Köln möglich.
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